Strafverteidigung
Ein Strafverfahren kann für Beschuldigte erhebliche Einschränkungen ihrer persönlichen Freiheit und ihres privaten und beruflichen Lebens mit sich bringen. Bereits im Ermittlungsverfahren können Maßnahmen wie Durchsuchungen, Beschlagnahmen oder – in besonders gravierenden Fällen – Untersuchungshaft tief in die persönliche Lebenssituation eingreifen. Zugleich kann ein laufendes Strafverfahren zu erheblicher beruflicher und persönlicher Belastung führen.
Gerade deshalb braucht Strafverteidigung Ernsthaftigkeit, Klarheit und Entschlossenheit. Als Verteidiger nehme ich die gegen Sie erhobenen Vorwürfe und die möglichen Folgen von Beginn an ernst. Eine Verteidigung sollte nicht unnötig Zeit verlieren, wenn wichtige Entscheidungen anstehen oder Freiheitsrechte betroffen sind. Ich setze mich daher dafür ein, dass Ihr Verfahren zügig rechtlich eingeordnet, notwendige Schritte frühzeitig eingeleitet und Ihre Rechte konsequent gewahrt werden.
Meine Erfahrung mit Strafverfahren reicht dabei über meine heutige Tätigkeit als Verteidiger hinaus. Während meines Referendariats war ich bei der Staatsanwaltschaft Hamburg eingesetzt und befasste mich dort unter anderem mit Beziehungs- und Körperverletzungsdelikten. Darüber hinaus habe ich als Rechtsjournalist das Strafverfahren im sogenannten Block-Prozess über längere Zeit unmittelbar begleitet und darüber berichtet. Diese Erfahrungen haben mir unterschiedliche Perspektiven auf strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren vermittelt und meinen Blick für die Dynamik und die tatsächlichen Auswirkungen eines Strafverfahrens geschärft.
Diese Perspektiven fließen heute in meine Tätigkeit als Strafverteidiger ein. Ich prüfe die gegen Sie erhobenen Vorwürfe und die zugrunde liegenden Ermittlungen, ordne die rechtliche Situation ein und entwickle eine Verteidigungsstrategie, die auf die konkreten Umstände Ihres Falles zugeschnitten ist. Dabei erläutere ich Ihnen verständlich, welche Rechte Sie haben, welche Entscheidungen anstehen und welche Möglichkeiten für Ihre Verteidigung bestehen.
Dabei gilt zugleich: Eine Beschuldigung ist keine Verurteilung. Auch im Strafverfahren gilt die Unschuldsvermutung. Meine Aufgabe ist es, Ihre Rechte zu schützen, die gegen Sie erhobenen Vorwürfe kritisch zu prüfen und Ihre Verteidigung mit der gebotenen Konsequenz zu führen.
