Vergütung
Die Frage nach den Kosten einer anwaltlichen Beratung ist verständlicherweise ein wichtiger Teil der Entscheidung, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Deshalb möchte ich, dass Sie bereits vor Beginn meiner Tätigkeit wissen, welche Vergütung auf Sie zukommen kann und wovon ihre Höhe abhängt.
Was kostet anwaltliche Beratung?
Die Vergütung für meine Tätigkeit richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuell vereinbarten Vergütung. Welche Abrechnung für Ihren Fall sinnvoll ist, hängt insbesondere von der Art und dem Umfang der Tätigkeit, dem Gegenstand des Mandats und – bei bestimmten Tätigkeiten – vom Gegenstandswert ab.
Bei einer reinen Beratung, die nicht mit einer weiteren gebührenpflichtigen Tätigkeit verbunden ist, sieht das RVG grundsätzlich eine Gebührenvereinbarung vor. Für Verbraucher ist die Vergütung einer Erstberatung gesetzlich auf höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt, sofern keine andere Vergütungsvereinbarung getroffen wurde.
Mein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Es dient dazu, Ihre Situation kennenzulernen, Ihr Anliegen rechtlich einzuordnen und gemeinsam zu besprechen, ob und in welcher Form ich Sie unterstützen kann.
Gesetzliche Vergütung oder individuelle Vereinbarung
Je nach Mandat kann die Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren des RVG oder auf Grundlage einer individuellen Vergütungsvereinbarung erfolgen. Eine solche Vereinbarung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn der Umfang der Tätigkeit oder der zu erwartende Arbeitsaufwand nicht allein anhand der gesetzlichen Gebühren abgebildet werden soll.
In einem solchen Fall bespreche ich die Vergütung vor Beginn der entsprechenden Tätigkeit mit Ihnen. Sie wissen damit von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen und können auf dieser Grundlage in Ruhe entscheiden, wie Sie weiter vorgehen möchten.
Außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit
Bei einer außergerichtlichen Vertretung – beispielsweise gegenüber einer Behörde, einem Vertragspartner, einem Arbeitgeber oder einem anderen Beteiligten – richtet sich die Vergütung nach den für die jeweilige Tätigkeit geltenden gesetzlichen Regelungen oder einer getroffenen Vergütungsvereinbarung.
Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, entstehen neben den anwaltlichen Gebühren grundsätzlich auch Gerichtskosten. Die Höhe der gesetzlichen Gebühren richtet sich in vielen gerichtlichen Verfahren nach dem jeweiligen Gegenstands- beziehungsweise Streitwert.
Welche Kosten in Ihrem konkreten Fall entstehen können, erläutere ich Ihnen vor einer weitergehenden Beauftragung, soweit dies zu diesem Zeitpunkt bereits verlässlich möglich ist.
Kostenrisiko und Kostenerstattung
Die Frage, wer die Kosten eines Verfahrens letztlich trägt, hängt vom jeweiligen Fall ab. Bei einem erfolgreichen gerichtlichen Vorgehen können beispielsweise gesetzliche Kosten der anwaltlichen Vertretung und Gerichtskosten unter bestimmten Voraussetzungen von der Gegenseite zu erstatten sein. Die tatsächlich vereinbarte Vergütung kann dabei über der gesetzlichen Vergütung liegen; eine Kostenerstattung durch die Gegenseite oder die Staatskasse deckt regelmäßig nicht automatisch eine darüber hinausgehende Vergütung ab.
Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, prüfe ich gerne mit Ihnen, ob und in welchem Umfang eine Kostenübernahme für die beabsichtigte Tätigkeit in Betracht kommt. Auch Fragen zu Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe können im Einzelfall relevant sein.
Was bedeutet das für Sie?
Sie müssen nicht bereits vor dem ersten Gespräch wissen, welche rechtlichen Schritte erforderlich sind oder welche Kosten damit verbunden sein werden.
Schildern Sie mir zunächst, worum es geht. Im kostenlosen Erstgespräch können wir Ihre Situation besprechen. Wenn sich daraus eine weitergehende Beauftragung ergibt, erläutere ich Ihnen, welche Tätigkeit erforderlich ist, welche Vergütung dafür anfällt und welche weiteren Kosten gegebenenfalls entstehen können.
Transparenz. Klarheit. Keine Überraschungen.
