Staats- und Verwaltungsrecht

Das Verhältnis zwischen dem Einzelnen und dem Staat ist von einem besonderen Spannungsverhältnis geprägt: Behörden treffen Entscheidungen, die den Alltag, die berufliche Entwicklung und die persönliche Freiheit unmittelbar beeinflussen können. Umso wichtiger ist es, dass staatliches Handeln rechtlichen Grenzen folgt und Betroffene ihre Rechte kennen und wirksam wahrnehmen können.

Migration und Aufenthalt

Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Migrations- und Aufenthaltsrecht. Fragen des Aufenthalts und der Einwanderung sind häufig mit weitreichenden persönlichen Entscheidungen verbunden: dem Aufbau eines Lebens in Deutschland, der Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit, dem Zusammenleben mit der Familie oder der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein dauerhafter Aufenthalt möglich ist.

Zu diesem Bereich besteht für mich auch ein persönlicher Bezug. Meine Eltern stammen aus dem Iran, und ich bin selbst mit zwei Sprachen und zwei kulturellen Perspektiven aufgewachsen. Diese Erfahrung prägt meinen Blick auf das Migrations- und Aufenthaltsrecht bis heute: Ich weiß, dass es dabei nicht nur um rechtliche Kategorien geht, sondern um konkrete Lebenssituationen, in denen Unsicherheit, Erwartungen und Zukunftsentscheidungen eng miteinander verbunden sind. Fragen des Aufenthalts betreffen Menschen, ihre Lebensentwürfe und nicht selten ihre gesamte persönliche Zukunft. Die Möglichkeit, sich auf Deutsch oder Persisch verständigen zu können, kann dabei eine zusätzliche Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sein.

Ich bin überzeugt, dass Menschen sich innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen frei bewegen, hier leben und arbeiten können sollten. Wo das Aufenthalts- und Migrationsrecht einen rechtlichen Anspruch auf Aufenthalt begründet, müssen diese Rechte auch wirksam und zeitnah durchgesetzt werden. Ein langwieriger Schwebezustand kann für Betroffene erhebliche persönliche und berufliche Belastungen bedeuten. Mein Ziel ist deshalb, dazu beizutragen, dass aufenthaltsrechtliche Fragen möglichst zügig geklärt werden und Menschen schnellstmöglich einen rechtssicheren Status erhalten, auf dessen Grundlage sie ihr Leben gestalten und ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen können.

Weitere Bereiche des Verwaltungsrechts

Meine Tätigkeit beschränkt sich dabei nicht auf das Aufenthalts- und Migrationsrecht. Ich berate und vertrete auch in weiteren verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten – etwa bei Verwaltungsakten, Widerspruchsverfahren, Genehmigungen und Erlaubnissen sowie im Polizei- und Ordnungsrecht.

Auch im Baurecht und Gewerberecht können behördliche Entscheidungen erhebliche Auswirkungen auf persönliche oder unternehmerische Vorhaben haben. Ich unterstütze bei der Kommunikation mit Behörden und vertrete Ihre Interessen sowohl im Verwaltungsverfahren als auch vor den Verwaltungsgerichten.

Wenn eine behördliche Entscheidung betroffen ist

Nicht jede behördliche Entscheidung ist selbstverständlich richtig oder rechtmäßig. Wenn eine Behörde einen Antrag ablehnt, eine belastende Entscheidung trifft oder eine erforderliche Genehmigung nicht erteilt, stellt sich häufig die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten dagegen bestehen.

Ich prüfe die Entscheidung und ihre rechtlichen Grundlagen, erläutere Ihnen die bestehenden Handlungsmöglichkeiten und unterstütze Sie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte.

Dabei geht es nicht allein darum, ein Verfahren zu führen. Entscheidend ist, die rechtliche Situation möglichst früh zu klären und eine Lösung zu erreichen, die Ihnen wieder die notwendige Rechtssicherheit für Ihre persönliche oder berufliche Planung gibt.